Erschienen in:
08.01.2020 | Mittelfußfrakturen | Medizinrecht
Fehlerhafte Nachbehandlung einer operativ versorgten Mittelfußfraktur
verfasst von:
Dr. med. univ. M. Zyskowski, M. Wurm, T. Neuhof
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 1/2020
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Zusammenfassung
Ein 60-jähriger Patient erlitt bei einem Distorsionstrauma eine Trümmerfraktur des 5. Mittelfußknochens. Noch am Unfalltag erfolgten die Vorstellung in einer Notaufnahme und die umgehende operative Versorgung der Fraktur mit intramedullär eingebrachten Kirschner-Drähten. Die Nachbehandlung wurde ambulant nach Maßgabe des Operateurs durch einen niedergelassenen Orthopäden durchgeführt. In einer nach 14 Tagen durchgeführten radiologischen Stellungskontrolle zeigte sich eine Dislokation der Fraktur. Eine Woche später wurde in einer zweiten Klinik eine Revisionsoperation mit Entfernung der Kirschner-Drähte und winkelstabiler Plattenosteosynthese durchgeführt. Der Patient vermutete eine unzureichende Versorgung durch die erste Klinik, welche wiederum in ihrer operativen Versorgung als auch der Nachbehandlung keine Verfehlung sah. Im darauffolgenden Rechtsstreit kamen die bestellten Gutachter zu dem Schluss, dass nach initial guter Frakturstellung die Nachbehandlung im Vorfußentlastungsschuh unzureichend für die Art der gewählten Osteosynthese war. Die Schlichtungsstelle stellte fest, dass bei dieser mehrfragmentären Fraktursituation mit der gewählten Kirschner-Draht-Versorgung nur eine fraglich stabile Osteosynthese zur Anwendung kam, welche einer Entlastung an Unterarmgehstützen mit Teilbelastung und einer Ruhigstellung in einer stabilen Orthese oder eines Gipses bedurft hätte.