Erschienen in:
25.07.2018 | Pflege | Originalien
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Kleinbetrieben der Gesundheitsbranche
verfasst von:
S. Steinke, T. Ohnesorge, G. Schedlbauer, A. Schablon, A. Nienhaus
Erschienen in:
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie
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Ausgabe 2/2019
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die Studie untersucht die Umsetzung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Kleinstbetrieben (≤10 Beschäftigte) und Kleinbetrieben (11–50 Beschäftigte) der Gesundheitsbranche. Sie ermöglicht einen Einblick in Einflussfaktoren, die auf die Auswahl und Umsetzung der vorgegebenen Betreuungsmodelle wirken.
Methodik
Die Querschnittstudie wurde in Hamburg durchgeführt. Die Stichprobe umfasste 221 Unternehmen, darunter ambulante Pflegedienste, Apotheken, Arztpraxen, Friseurbetriebe, Kindertagesstätten, Kosmetikstudios, Massagepraxen, physiotherapeutische Praxen, Tier- und Zahnarztpraxen. Die Erhebung erfolgte von Mai bis Juli 2016 in Form standardisierter Face-to-face-Interviews in den Unternehmen sowie durch Telefoninterviews mit einer Kurzversion des Fragebogens.
Ergebnisse
Es wurden 10 Face-to-face-Interviews und 22 Telefoninterviews in 21 Kleinstbetrieben und 11 Kleinbetrieben durchgeführt, darunter 23 Unternehmen mit Regelbetreuung, 3 Unternehmen mit Alternativbetreuung und 6 Unternehmen ohne ein Betreuungsmodell. 15 Unternehmen hatten eine betriebsärztliche Betreuung umgesetzt, 3 Unternehmen verwiesen Beschäftigte an die Hausärzte. 20 Unternehmen wurden durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut. Defizite waren vorrangig durch Informationslücken und den Kostenfaktor bedingt.
Diskussion
Die Regelbetreuung trägt durch die Delegation von Aufgaben zur Entlastung der Unternehmer bei. Eine Vermittlung der Betreuungskräfte durch den Unfallversicherungsträger kann die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 fördern. Entgegen den Intentionen des ASiG sind Hausärzte wichtige Ansprechpartner der Beschäftigten.