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Erschienen in: Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie 2/2019

25.07.2018 | Pflege | Originalien

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Kleinbetrieben der Gesundheitsbranche

verfasst von: S. Steinke, T. Ohnesorge, G. Schedlbauer, A. Schablon, A. Nienhaus

Erschienen in: Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie | Ausgabe 2/2019

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Zusammenfassung

Hintergrund

Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die Studie untersucht die Umsetzung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Kleinstbetrieben (≤10 Beschäftigte) und Kleinbetrieben (11–50 Beschäftigte) der Gesundheitsbranche. Sie ermöglicht einen Einblick in Einflussfaktoren, die auf die Auswahl und Umsetzung der vorgegebenen Betreuungsmodelle wirken.

Methodik

Die Querschnittstudie wurde in Hamburg durchgeführt. Die Stichprobe umfasste 221 Unternehmen, darunter ambulante Pflegedienste, Apotheken, Arztpraxen, Friseurbetriebe, Kindertagesstätten, Kosmetikstudios, Massagepraxen, physiotherapeutische Praxen, Tier- und Zahnarztpraxen. Die Erhebung erfolgte von Mai bis Juli 2016 in Form standardisierter Face-to-face-Interviews in den Unternehmen sowie durch Telefoninterviews mit einer Kurzversion des Fragebogens.

Ergebnisse

Es wurden 10 Face-to-face-Interviews und 22 Telefoninterviews in 21 Kleinstbetrieben und 11 Kleinbetrieben durchgeführt, darunter 23 Unternehmen mit Regelbetreuung, 3 Unternehmen mit Alternativbetreuung und 6 Unternehmen ohne ein Betreuungsmodell. 15 Unternehmen hatten eine betriebsärztliche Betreuung umgesetzt, 3 Unternehmen verwiesen Beschäftigte an die Hausärzte. 20 Unternehmen wurden durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut. Defizite waren vorrangig durch Informationslücken und den Kostenfaktor bedingt.

Diskussion

Die Regelbetreuung trägt durch die Delegation von Aufgaben zur Entlastung der Unternehmer bei. Eine Vermittlung der Betreuungskräfte durch den Unfallversicherungsträger kann die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 fördern. Entgegen den Intentionen des ASiG sind Hausärzte wichtige Ansprechpartner der Beschäftigten.
Literatur
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Zurück zum Zitat Rentrop MS, Strothotte G (2010) Reform der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ DGUV Vorschrift 2. DGUV Forum, S 10–11 Rentrop MS, Strothotte G (2010) Reform der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ DGUV Vorschrift 2. DGUV Forum, S 10–11
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Zurück zum Zitat Sczesny C, Keindorf S, Droß PJ, Jasper G (2014) Kenntnisstand von Unternehmen und Beschäftigten auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KMU. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund, Berlin, Dresden Sczesny C, Keindorf S, Droß PJ, Jasper G (2014) Kenntnisstand von Unternehmen und Beschäftigten auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KMU. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund, Berlin, Dresden
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Zurück zum Zitat Wetzstein A, Rahnfeld M (2017) Evaluation der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 (Abschlussbericht) Stand der Umsetzung, Anwendbarkeit und Praktikabilität sowie Auswirkungen im Betrieb. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin Wetzstein A, Rahnfeld M (2017) Evaluation der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 (Abschlussbericht) Stand der Umsetzung, Anwendbarkeit und Praktikabilität sowie Auswirkungen im Betrieb. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin
Metadaten
Titel
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Kleinbetrieben der Gesundheitsbranche
verfasst von
S. Steinke
T. Ohnesorge
G. Schedlbauer
A. Schablon
A. Nienhaus
Publikationsdatum
25.07.2018
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Pflege
Erschienen in
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie / Ausgabe 2/2019
Print ISSN: 0944-2502
Elektronische ISSN: 2198-0713
DOI
https://doi.org/10.1007/s40664-018-0294-5

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