26.04.2020 | Prävention und Gesundheitsförderung in der Pädiatrie | CME Fortbildung
Impfschutz für medizinisches Personal
Impfungen schützen Mitarbeiter und Patienten
Erschienen in: CME | Ausgabe 4/2020
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Impfungen gehören zu den effektivsten präventiven medizinischen Maßnahmen. Ein umfassender Impfschutz von Mitarbeitern im Gesundheitswesen schützt sowohl die Mitarbeiter selbst als auch die Patienten. Neben einer Vervollständigung aller öffentlich empfohlenen Impfungen können in Abhängigkeit von Tätigkeiten und Gefährdungsbeurteilung weitere Impfungen beruflich indiziert sein. Hierzu zählen die Hepatitis-A-Impfung bei Kontakt zu Körperausscheidungen, Masern-, Mumps-, Röteln-, Varizellen-, Influenza- und Pertussisimpfung und die Hepatitis-B-Impfung bei erhöhtem Risiko für möglichen Blutkontakt, beispielsweise durch Nadelstichverletzungen und/oder Kontaminationen von Schleimhäuten bzw. nicht intakter Haut. Diese Impfungen erfolgen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch den betriebsärztlichen Dienst. Das Infektionsschutzgesetz und das neue Masernschutzgesetz verpflichten den Arbeitgeber, bestimmte Immunitäten bei medizinischem Personal sicherzustellen.
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