Darf ein Arztbewertungsportal eine Praxis ungefragt listen? Ja, aber nur, wenn der Portalbetreiber mediale Neutralität wahrt. Heißt: Kein Arzt muss sich Werbung konkurrierender Praxen im direkten Bewertungsumfeld gefallen lassen.
21.02.2018 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel