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Erschienen in: Uro-News 10/2016

05.10.2016 | Panorama

Landgericht Hamburg urteilt

Ärzte müssen Fehler in Online-Portalen melden

verfasst von: Ilse Schlingensiepen

Erschienen in: Uro-News | Ausgabe 10/2016

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Auszug

_ Ärzte ohne Doktortitel müssen dagegen vorgehen, wenn sie in Internetportalen als Dr. med. geführt werden — auch wenn sie die entsprechenden Einträge nicht selbst veranlasst oder online gestellt haben. Schreiten sie nicht ein, obwohl ihnen der Fehler bekannt ist, verhalten sich Mediziner pflichtwidrig. Das hat das Landgericht Hamburg in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte eine Zahnärztin verklagt, die auf diversen Portalen und auf der Seite eines ärztlichen Vereins mit der Bezeichnung „Dr. med. dent.“ geführt wurde, obwohl sie nie einen Doktortitel erworben hatte. Trotz mehrerer Aufforderungen hatte sich die Ärztin nicht um eine Korrektur bemüht, weil sie sich dazu nicht in der Pflicht sah. Die Richter beurteilten diese Nachlässigkeit hingegen als „pflichtwidriges Unterlassen“ (Az.: 312 O 574/15). …
Metadaten
Titel
Landgericht Hamburg urteilt
Ärzte müssen Fehler in Online-Portalen melden
verfasst von
Ilse Schlingensiepen
Publikationsdatum
05.10.2016
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Uro-News / Ausgabe 10/2016
Print ISSN: 1432-9026
Elektronische ISSN: 2196-5676
DOI
https://doi.org/10.1007/s00092-016-1209-4

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