Ein Arbeitgeber muss nachweisen, dass er einem Mitarbeiter ein Zeugnis erteilt hat. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 17. Mai bekanntgewordenen Beschluss.
19.05.2011 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel