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26.02.2020 | Recht für Ärzte | Nachrichten

Urteil zur Sterbehilfe

Verfassungsrichter normieren „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“

verfasst von: Martin Wortmann

Das Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig. Staat und Gesellschaft müssten die Entscheidung Sterben zu wollen „als Akt autonomer Selbstbestimmung“ respektieren, so das Bundesverfassungsgericht.

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