Das Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig. Staat und Gesellschaft müssten die Entscheidung Sterben zu wollen „als Akt autonomer Selbstbestimmung“ respektieren, so das Bundesverfassungsgericht.
26.02.2020 | Recht für Ärzte | Nachrichten