Der Bundesgerichtshof stärkt Anbietern alternativmedizinischer Therapien den Rücken in puncto Schadenersatzansprüchen von Patienten. Im konkreten Fall geht es um die sehr zweifelhafte Empfehlung eines ganzheitlichen Zahnarztes.
03.08.2017 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel