Ärzte einer Bremer Klinik haben sich im Falle des Suizids einer Patientin während einer Therapiepause nicht der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, so das Oberlandesgericht.
28.08.2017 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel
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Ärzte einer Bremer Klinik haben sich im Falle des Suizids einer Patientin während einer Therapiepause nicht der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, so das Oberlandesgericht.