Erschienen in:
14.06.2017 | Praxis konkret
Berufshaftpflichtpolice: Angestellte Ärzte sind für Fiskus tabu
verfasst von:
Julia Frisch
Erschienen in:
Orthopädie & Rheuma
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Ausgabe 3/2017
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Auszug
Keine zusätzlichen Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge müssen angestellte Ärzte einer Gemeinschaftspraxis zahlen, nur weil diese für sich als Personengesellschaft eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Finanzämter dürfen die Versicherungsbeiträge der Personengesellschaft nicht so behandeln, als ob sie bei den Arbeitnehmern zu zusätzlichem Arbeitslohn führen würden. Dieses Verbot gilt selbst dann, wenn der Versicherungsschutz auch Ansprüche gegen die Angestellten abdeckt. Das hat der Bundesfinanzhof mit Aktenzeichen VI-R-58/14 entschieden. …