Erschienen in:
02.05.2017 | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Nur eine neue Praxis ist eine „Jungpraxis“
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 8/2017
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Auszug
_ Was ist eigentlich eine „Jungpraxis“? Der Rechtsbegriff ist vage, und somit ist auch nicht völlig klar, welche Praxen bei der Bemessung des Regelleistungsvolumens (RLV) von den Regelungen für sogenannte Anfängerpraxen profitieren. Eine Ärztin aus Bayern wollte es nun genau wissen: Nach der Auflösung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) hatte sie sich mit z. T. neuen Partnern eigenständig niedergelassen — und vor Gericht auf die Zuteilung eines gesonderten RLV geklagt. Das Landessozialgericht (LSG) Bayern entschied aber, dass nur Erstzulassungen oder Neuzulassungen in einem anderen Planungsbereich eine Einordnung als Jungpraxis begründen (Az.: L 12 KA 64/14). …