18.03.2020 | Suizid | AUS DER PRAXIS | Ausgabe 5/2020
Verfassungsrichter stärken Selbstbestimmung
Wer sterben will, dem dürfen Ärzte helfen
- Zeitschrift:
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MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 5/2020
- Autoren:
- Dr. med. Matthias Thöns, RA Wolfgang Putz
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung von Selbsttötung nach § 217 StGB gekippt. Für Palliativmediziner bedeutet dies mehr Rechtssicherheit — und mehr Verantwortung.