Kommt ein Organspender bei der Organentnahme zu Schaden, hat die gesetzliche Unfallversicherung eine Entschädigung zu leisten. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
19.05.2012 | Transplantationsmedizin | Nachrichten | Online-Artikel
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Kommt ein Organspender bei der Organentnahme zu Schaden, hat die gesetzliche Unfallversicherung eine Entschädigung zu leisten. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.