Erschienen in:
02.05.2014 | Praxis konkret_Wirtschaft + Recht
Übende Verfahren — GKV-Leistung oder IGeL?
Abrechnungstipp GOÄ
verfasst von:
Dr. med. Heiner Pasch
Erschienen in:
DNP – Die Neurologie & Psychiatrie
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Ausgabe 5/2014
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Auszug
In Zeiten der Stressüberflutung sind Maßnahmen der Entspannung von immer größer werdender Bedeutung. Auch im Rahmen der GKV-Behandlung sind das „Autogene Training“ und die „Relaxationsbehandlung nach Jacobson“ eine abrechenbare Leistung. Im Abschnitt 35 gibt es dafür die GOP 35111, 35112 und 35113. Voraussetzung ist eine Qualifikation zur Erbringung übender Verfahren gemäß § 5 Absatz 7 beziehungsweise § 6 oder § 7 Abs. 5 der Psychotherapievereinbarungen. Während die GOP 35111 für die Einzelbehandlung gilt, sind die beiden anderen Leistungen bei der Gruppenbehandlung von Erwachsenen (35112) beziehungsweise Kindern und Jugendlichen (35113) abrechenbar. Alle Leistungen geben eine Mindestbehandlungsdauer vor: 35111/25 Minuten, 35112/50 Minuten und 35113/30 Minuten. Auch die Mindest- und Höchstzahl der Teilnehmer bei der Gruppenbehandlung ist vorgegeben: zwei bis zehn Teilnehmer bei Erwachsenen und zwei bis sechs Teilnehmer bei Kindern und Jugendlichen. …