Erschienen in:
21.10.2017 | Editorial
Unter Cannabis-Medikation ans Steuer?
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
CME
|
Ausgabe 10/2017
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Auszug
Cannabispatienten dürfen nach Angaben der Bundesregierung am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der (Schmerz-) Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Die Patienten müssten somit in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen, hieß es vor Kurzem in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken. Patienten drohe keine Sanktion gemäß dem Straßenverkehrsgesetz, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“, steht in der Antwort. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst entschied, müssen Fahrzeugführer aber immer sichergehen, dass ihr Blut keine erhöhte Konzentration des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) enthält (Fahrverbot auch Tage nach THC-Konsum). Ärzte sollten Patienten daher entsprechend beraten, wenn sie die Cannabis-Arznei zur Senkung des THC-Spiegels absetzen. …