Zusammenfassung
Der Sachverständigenrat zur Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen (SVR) hat schließlich in seinem Jahresgutachten 1995 die Entwicklung von medizinischen Leitlinien für Deutschland angeregt, die von den wissenschaftlichen Fachgesellschaften erarbeitet werden sollten. Die AWMF definierte die Leitlinien: Diese sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen, beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "Leitlinien" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.