Erschienen in:
01.11.2012 | Originalien und Übersichten
Vom Zwang zur Pockenschutzimpfung zum Nationalen Impfplan
Die Entwicklung des Impfwesens vom Deutschen Kaiserreich bis heute
verfasst von:
S. Klein, I. Schöneberg, G. Krause
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 11-12/2012
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Zusammenfassung
Im Deutschen Reich wurden Pockenschutzimpfungen staatlich organisiert. Eine reichsweite Impfpflicht wurde 1874 eingeführt, die in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bis 1982/1983 fortgeführt wurde. Zuständig für Impfungen waren die 1935 gegründeten Gesundheitsämter. In der DDR wurde das Impfwesen straff organisiert: Man unternahm große Anstrengungen zur Erzielung hoher Impfquoten. Die diesbezüglichen Zuständigkeiten waren auf allen Ebenen und für jedes Lebensalter klar definiert. Während es zunächst nur regionale Impfpflichten gab, enthielt der spätere Impfkalender in Form einer Rechtsvorschrift nationale Pflichtimpfungen beispielsweise gegen Masern. Auch in der BRD bestanden zunächst auf Länderebene vereinzelte Impfpflichten. Mit Einführung des Bundes-Seuchengesetzes 1961 setzte man auf freiwillige Impfungen basierend auf Impfempfehlungen. Seit den 1980er-Jahren verlagerte sich die Durchführung von Impfungen zunehmend vom öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) hin zu den niedergelassenen Ärzten. Inzwischen impft der ÖGD überwiegend nur noch subsidiär und 2007 wurden Impfungen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Länder entwickelten unlängst zur Förderung von Impfstrategien einen Nationalen Impfplan.