_ Pharmaunternehmen dürfen an Apotheker keine teuren Werbegeschenke abgeben. In der Heilmittelwerbung gilt die Wertgrenze von einem Euro auch bei Werbegeschenken an Apotheker und Ärzte, wie das Oberlandesgericht Stuttgart im Februar 2018 mitteilte (Az.: 2 U 39/17). Im vorliegenden Fall hatte ein Pharmahersteller zu Werbezwecken Produktkoffer mit sechs Arzneimitteln gegen Erkältungsbeschwerden an Apotheker verschenkt. Die Medikamente hatten einen Einkaufspreis von 27,47 Euro. Ein Konkurrent klagte auf Unterlassung. Das Oberlandesgericht bestätigte eine Entscheidung der Vorinstanz. …
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Patienten, die von Ärztinnen behandelt werden, dürfen offenbar auf bessere Therapieergebnisse hoffen als Patienten von Ärzten. Besonders gilt das offenbar für weibliche Kranke, wie eine Studie zeigt.
Frauen mit Belastungsinkontinenz oder Organprolaps sind nach einer Netz-Operation keineswegs beschwerdefrei. Vielmehr scheint die Krankheitslast weiterhin hoch zu sein, sogar höher als von harninkontinenten Frauen, die sich nicht haben operieren lassen.
Nun gibt es auch Resultate zum Gesamtüberleben: Eine adjuvante Pembrolizumab-Therapie konnte in einer Phase-3-Studie das Leben von Menschen mit Nierenzellkarzinom deutlich verlängern. Die Sterberate war im Vergleich zu Placebo um 38% geringer.
Patienten, die zur Behandlung ihres Prostatakarzinoms eine Androgendeprivationstherapie erhalten, entwickeln nicht selten eine Anämie. Wer ältere Patienten internistisch mitbetreut, sollte auf diese Nebenwirkung achten.
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