Erschienen in:
07.08.2017 | Die Verbände informieren
NOT- UND BEREITSCHAFTSDIENST
Wie weit geht hier die Behandlung?
verfasst von:
bm
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 7-8/2017
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Auszug
Die Bedeutung des ärztlichen Bereitschaftsdiensts wird in den nächsten Jahren zunehmen: ob beim Patienten zu Hause oder in einem neu strukturierten Belegarztsystem an den Kliniken. Spannend ist für den Arzt in Bereitschaft, in welchem Umfang er den Patienten behandeln muss. Hierzu hat sich der Gesetzgeber geäußert. In der Gesetzesbegründung zum Krankenhausstrukturgesetz wird der Umfang definiert: Ziel einer Behandlung im vertragsärztlichen Notdienst ist lediglich, die Stabilisierung der gesundheitlichen Situation des Patienten zu erreichen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der Not- und Bereitschaftsdienst kein Surrogat einer regelmäßigen vertragsärztlichen Behandlung. Die weitergehende Versorgung ist daher im Rahmen der regulären Öffnungszeiten durch eine vertragsärztliche Praxis zu gewährleisten. …