01.02.2004 | Original Article
Zur Erklärungskraft des heutigen soziodemografischen Risikostrukturausgleichsmodells
Ergebnisse empirischer Analysen an Prozessdaten einer ostdeutschen Regionalkasse
Erschienen in: Journal of Public Health | Ausgabe 1/2004
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Eine wesentliche Voraussetzung für effizienzsteigernden regulierten Wettbewerb in sozialen Krankenversicherungssystemen ist die weitgehende Aufhebung von Selektionsanreizen und Antiselektionseffekten durch Risikoausgleichsmechanismen. Damit solche Mechanismen wirksam sind, ist es u. a. wichtig, dass individuelle Unterschiede im Risiko der Verursachung von Leistungsausgaben hinreichend genau abgebildet werden. Internationale Erfahrungen haben gezeigt, dass Ausgleichsmodelle mit Alter und Geschlecht als alleinige Risikoindikatoren nur einen recht geringen Teil der individuellen Leistungsausgaben erklären. Diese Erkenntnis bestätigt sich auch in der vorliegenden Arbeit an den Daten einer ostdeutschen Regionalkasse. Ein weiteres Ergebnis ist, dass die zusätzliche Verwendung eines Indikators für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente die Erklärungskraft des deutschen Risikostrukturausgleichsmodells deutlich verbessert. Allerdings ist auch ein solches soziodemografisches Modell nicht in der Lage, Selektionsanreize ausreichend aufzuheben. Insbesondere bei Hochkostenfällen, BU/EU-Rentnern und Versicherten ab 60 Jahren kann mit beträchtlichen Abweichungen zwischen den mit diesen Ausgleichsparametern als risikobedingt veranschlagten und den tatsächlichen Ausgaben gerechnet werden.
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