07.10.2012 | MMW-HOTLINE
Zusätze auf dem Rezept sind doch nicht mehr erlaubt
Zusatzvermerk „Ersatz/Rückruf“ bei Ersatzverordnung von Adrenalininjektoren
Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 17/2012
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Was meine Empfehlung anbelangt, hat sie zwei Hintergründe:- 1.
Die zusätzliche Ersatzverordnung liegt außerhalb der Entscheidungsmöglichkeit des Vertragsarztes, weil das zu ersetzende Medikament zurückgerufen wurde und alternativ nur die Verweigerung in Frage käme. Aus diesem Grunde ergibt sich:
- 2.
Die Kennzeichnung der Ersatzverordnung soll das Rezept herausheben.