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Erschienen in: Journal für Ästhetische Chirurgie 1/2018

28.02.2018 | Medizinrecht

Patientenvermittlung über Internetportale

Sinnvolle Investition oder rechtliches Risiko?

verfasst von: T. Hesse

Erschienen in: Journal für Ästhetische Chirurgie | Ausgabe 1/2018

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Zusammenfassung

Das Internet ist als Medium zur Patienteninformation und -gewinnung unverzichtbar geworden. Fraglich ist, ob die Inanspruchnahme des kostenpflichtigen Angebots einer Patientenvermittlung unter der Nutzung von Internetportalen eine sinnvolle Investition oder eher ein rechtliches Risiko darstellt. Vielfach wird insbesondere plastischen Chirurgen und medizinischen Einrichtungen die Aufnahme in Internetverzeichnisse mit oder ohne Bewertungsmöglichkeit angeboten. Über Kontaktformulare erhalten Patienten die Möglichkeit, direkten Kontakt zum Leistungserbringer aufzunehmen. Eine Vorteilsgewährung für die Zuweisung von Patienten ist standesrechtlich, wettbewerbsrechtlich und sozialrechtlich unzulässig. Dagegen ist die Abführung eines Honorarbruchteils an die Betreiberin einer Preisvergleichsplattform im Internet nicht verboten, wenn sie als Entgelt für die Nutzung des Onlineangebots erfolgt. Neuerdings kann korruptives Zusammenwirken bei der Patientenzuweisung unter Beteiligung zumindest eines Arztes oder eines Angestellten einer medizinischen Einrichtung auch strafrechtlich geahndet werden.
Fußnoten
2
BGH, Urteil vom 23.09.2014, Az. VI ZR 358/13.
 
4
Vgl. https://​www.​mybody.​de/​finanzierung.​html (zuletzt abgerufen am 19.01.2018).
 
7
Verträge verschiedener Anbieter wurden dem Autor im Rahmen der Mandatsbearbeitung vorgelegt.
 
8
BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az. I ZR 111/08.
 
9
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25.07.2012, Az. 10 W 37/12.
 
10
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25.07.2012, Az. 10 W 37/12.
 
11
LG Hamburg, Urteil vom 27.08.2013, Az. 312 O 484/12.
 
12
OLG Hamm, Urteil vom 22.10.1984, Az. 2 U 172/83.
 
13
LG Kiel, Urteil vom 28.10.2011, Az. 8 O 28/11.
 
14
BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az. I ZR 55/08 („Zweite Zahnarztmeinung“).
 
15
BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.12.2010 – 1 BvR 1287/08; BGH, Urteil vom 24.03.2011, Az. III ZR 69/10.
 
16
Im Wortlaut übereinstimmend mit § 31 Abs. 1 MBO-Ä.
 
17
OLG Hamm, Urteil vom 22.10.1984, Az. 2 U 172/83.
 
18
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.10.2015, Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, BT-Drs. 18/6446, S. 20.
 
19
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.10.2015, Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, BT-Drs. 18/6446, S. 17.
 
20
BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 29.03.2012, GSSt 2/11 bzgl. der Strafbarkeit eines nicht am Krankenhaus angestellten Vertragsarztes gemäß § 299 StGB bei einer gegen § 31a KHGG NRW verstoßenden Zuweisung.
 
21
Vgl. z. B. § 60 Heilberufsgesetz NRW vom 30.04.2013, veröffentlicht am 13.05.2013 (GV. NRW. 2013 S. 201 ff.). Bei schweren Verstößen ist auch ein Widerruf bzw. ein Entzug der Approbation durch die nach Landesrecht zuständige Behörde nicht ausgeschlossen.
 
Metadaten
Titel
Patientenvermittlung über Internetportale
Sinnvolle Investition oder rechtliches Risiko?
verfasst von
T. Hesse
Publikationsdatum
28.02.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Journal für Ästhetische Chirurgie / Ausgabe 1/2018
Print ISSN: 1867-4305
Elektronische ISSN: 1867-4313
DOI
https://doi.org/10.1007/s12631-018-0120-0

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