Erschienen in:
31.03.2016 | Abrechnung | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Abrechnung der Behandlung zur „Unzeit“
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 6/2016
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Auszug
_ Die Nr. 01100 EBM kann berechnet werden, wenn ein Patient den Vertragsarzt unvorhergesehen zwischen 19 und 22 Uhr an einem Werktag bzw. zwischen 7 und 19 Uhr an einem Ruhetag (Samstag, Sonntag, gesetzlicher Feiertag, 24. und 31. Dezember) in Anspruch nimmt. Findet der Kontakt zwischen 22 und 7 Uhr bzw. zwischen 19 und 7 Uhr an einem Ruhetag statt, wird die Nr. 01101 angesetzt. Die Leistungen sind mit 20,45 bzw. 32,66 Euro bewertet und gehen nicht in die Plausibilitätsprüfung nach Zeitvorgaben ein. …