Erschienen in:
25.05.2019 | Abrechnung | AUS DER PRAXIS . VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Nr. 34 GOÄ bitte stets gut begründen
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 10/2019
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Auszug
_ Der Ansatz der Nr. 34 GOÄ setzt eine Gesprächsdauer von mindestens 20 Minuten voraus. Dies reicht aber als Begründung noch nicht aus. Die Diagnose muss sich auf eine „lebensbedrohende oder nachhaltig lebensverändernde Erkrankung“ beziehen. Der Begriff der „Nachhaltigkeit“ erfordert dabei eine gewisse zeitliche Dauer der Erkrankung, die bei einer Zeitspanne von drei oder mehr Monaten als erfüllt angesehen werden kann. Dazu passt, dass die Nr. 34 zweimal innerhalb von sechs Monaten berechenbar ist. Welche Erkrankungen letztendlich als „lebensbedrohend“ oder „nachhaltig lebensverändernd“ anzusehen sind, kann nur individuell begründet sein. Es gibt zur Nr. 34 keinen Diagnosekatalog. …