Auszug
in den Praxen schreitet die Digitalisierung weiter voran: Die alte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll ab dem 01.06.22 der Geschichte angehören und durch das elektronisches Verfahren (eAU) ersetzt sein, und auch das eRezept soll jetzt endlich richtig an den Start gehen. Danach folgen dann die elektronischen Genehmigungsverfahren von HKP und PA-Antrag. Was so einfach klingt, ist leider alles andere als mal eben erledigt! Jedoch ist hier nicht die schon immer als technikaffine Zahnärzteschaft der Bremser. Vielmehr liegen die Probleme an anderer Stelle: die Konnektoren z.B. laufen nach fünf Jahren teilweise wegen der fehlenden Aktualisierungsmöglichkeit der Sicherheitszertifikate ab, sprich, es muss ein neues Gerät mit zusätzlicher SMC-B Karte gekauft werden, wobei noch nicht feststeht, ob es hierfür eine Bezuschussung wie für den ersten Konnektor geben wird. Warten wir es mal ab, Papier ist ja bekanntlich geduldig - ach, Mist! Genau das wird ja abgeschafft ... Die obligatorische Eintrittskarte in die Welt der Telematikinfrastruktur ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), den wir in dieser Ausgabe ab S. 49 einmal genauer unter die Lupe nehmen. …