12.10.2012 | praxis & geld
Ärzte können auf Nachschlag hoffen
RLV in Sachsen rechtswidrig
Erschienen in: ästhetische dermatologie & kosmetologie | Ausgabe 4/2012
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
Ohrfeige für die KV Sachen: Deren Honorarverteilung zwischen 2005 und 2008 entsprach nicht den Gesetzes-Vorgaben, urteilte das Bundessozialgericht. Dadurch könnten hunderte Ärzte einen Nachschlag bekommen — und vier weitere KVen müssen ihre Regelungen offenbar überdenken.