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Erschienen in: Uro-News 1/2014

02.01.2014 | Praxis konkret

Assistenten in der Kassenpraxis rechtssicher beschäftigen

Nur Vertreter müssen nicht genehmigt werden

verfasst von: Dr. Martin H. Stellpflug

Erschienen in: Uro-News | Ausgabe 1/2014

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Zusammenfassung

Die Beschäftigung von Assistenten in der Kassenpraxis ist eine Ausnahme vom Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung. Sie muss vor Dienstantritt des jeweiligen Kollegen von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt werden.
Metadaten
Titel
Assistenten in der Kassenpraxis rechtssicher beschäftigen
Nur Vertreter müssen nicht genehmigt werden
verfasst von
Dr. Martin H. Stellpflug
Publikationsdatum
02.01.2014
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
Uro-News / Ausgabe 1/2014
Print ISSN: 1432-9026
Elektronische ISSN: 2196-5676
DOI
https://doi.org/10.1007/s00092-014-0021-2

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