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Erschienen in: NeuroTransmitter 9/2019

05.09.2019 | Die Verbände informieren

TERMINSERVICE- UND VERSORGUNGSGESETZ

Bei den Zusatzhonoraren ist vieles noch unklar

verfasst von: Springer Medizin

Erschienen in: NeuroTransmitter | Ausgabe 9/2019

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Auszug

Die wichtigste Botschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und von den Berufsverbänden BVDN, BDN und BVDP zu den in Aussicht gestellten Zusatzhonoraren für die Behandlung bestimmter Patientengruppen bei Fachärzten lautet: Im ersten Geltungsjahr der vom Gesetzgeber vorgesehenen neuen Regelungen sollten die Vertragsärzte mit der Abrechnung der entsprechenden Zusatzziffern äußerst zurückhaltend sein. Obwohl die Regelungen zum größten Teil am 1. September 2019 in Kraft getreten sind, müssen die Zusatzhonorare zunächst ein Jahr lang von den KVen bezahlt werden, ohne dass die Krankenkassen zusätzliches Geld bereitstellen. Bei zu starker Inanspruchnahme der Zusatzhonorare würde also der Preis aller anderen Leistungen entsprechend sinken, denn die morbiditätsgesteuerten Gesamtvergütung (MGV) der KVen bleibt gedeckelt. In diesem Zusammenhang spricht man von einer „Bereinigung“. Erst ab dem zweiten Geltungsjahr, also ab Herbst 2020, sind die Krankenkassen verpflichtet, die Zusatzpauschalen beziehungsweise erhöhten Fallwerte zusätzlich zur MGV an die KVen auszuzahlen. …
Metadaten
Titel
TERMINSERVICE- UND VERSORGUNGSGESETZ
Bei den Zusatzhonoraren ist vieles noch unklar
verfasst von
Springer Medizin
Publikationsdatum
05.09.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
NeuroTransmitter / Ausgabe 9/2019
Print ISSN: 1436-123X
Elektronische ISSN: 2196-6397
DOI
https://doi.org/10.1007/s15016-019-6824-3

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