Erschienen in:
05.09.2019 | Die Verbände informieren
TERMINSERVICE- UND VERSORGUNGSGESETZ
Bei den Zusatzhonoraren ist vieles noch unklar
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 9/2019
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Auszug
Die wichtigste Botschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und von den Berufsverbänden BVDN, BDN und BVDP zu den in Aussicht gestellten Zusatzhonoraren für die Behandlung bestimmter Patientengruppen bei Fachärzten lautet: Im ersten Geltungsjahr der vom Gesetzgeber vorgesehenen neuen Regelungen sollten die Vertragsärzte mit der Abrechnung der entsprechenden Zusatzziffern äußerst zurückhaltend sein. Obwohl die Regelungen zum größten Teil am 1. September 2019 in Kraft getreten sind, müssen die Zusatzhonorare zunächst ein Jahr lang von den KVen bezahlt werden, ohne dass die Krankenkassen zusätzliches Geld bereitstellen. Bei zu starker Inanspruchnahme der Zusatzhonorare würde also der Preis aller anderen Leistungen entsprechend sinken, denn die morbiditätsgesteuerten Gesamtvergütung (MGV) der KVen bleibt gedeckelt. In diesem Zusammenhang spricht man von einer „Bereinigung“. Erst ab dem zweiten Geltungsjahr, also ab Herbst 2020, sind die Krankenkassen verpflichtet, die Zusatzpauschalen beziehungsweise erhöhten Fallwerte zusätzlich zur MGV an die KVen auszuzahlen. …