12.02.2012 | Praxis konkret
Bei dokumentierter Rötelnimpfung keine Serologie
Abrechnungstipp!
Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe | Ausgabe 1/2012
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_ Entsprechend den aktuellen STIKO-Empfehlungen gibt es neue Regelungen im Rahmen der Mutterschafts- und der Schwangerschaftsabbruch-Richtlinie. Die Änderung der Mutterschafts-Richtlinien trat am 19. August 2011 in Kraft:Bestimmung der serologischen Rötelnimmunität nur noch bei Schwangeren, bei denen ein Nachweis über zwei erfolgte Rötelnimpfungen nicht vorliegt.
Als weitere Änderung hat der G-BA in der Mutterschaftsrichtlinie beschlossen, gesunden Schwangeren eine Impfung gegen die saisonale Influenza im zweiten Trimenon zu empfehlen, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens auch schon im ersten Trimenon. Diese Impfung ist wie jede andere Impfung keine im EBM enthaltene Leistung. Sie wird vergütet aufgrund von den einzelnen KVen abgeschlossener Impfvereinbarung mit den jeweiligen Landesverbänden der Krankenkassen. Die einzelnen Ziffern sollten Sie bei Ihrer KV erfragen.