Erschienen in:
20.08.2018 | editorial
Bundesverfassungsgericht zu Fixierungen
verfasst von:
Prof. Dr. med. Klaus Mann, Prof. Dr. med. Klaus Lieb
Erschienen in:
InFo Neurologie + Psychiatrie
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Ausgabe 7-8/2018
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Auszug
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Urteil vom 24. Juli 2018 die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung formuliert [
1]. Kern des Urteils ist, dass eine Fixierung nur als letztes Mittel angewandt werden darf, wenn mildere Mittel nicht (mehr) in Betracht kommen. Dies entspricht dem ethischen Anspruch unserer Fachdisziplin und ist in den existierenden Leitlinien bezüglich der Anwendung von Zwangsmaßnahmen entsprechend formuliert. …