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Erschienen in: Geriatrie-Report 2/2019

31.05.2019 | Patientenverfügung | Ethikforum

Juristisches Einmaleins

Das müssen Hausärzte für die Beratung zur Patientenverfügung wissen

verfasst von: Kristin Memm

Erschienen in: Geriatrie-Report | Ausgabe 2/2019

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Zusammenfassung

Für den Fall, dass man seinen eigenen Willen künftig nicht mehr äußern kann, sollte man die Behandlungswünsche in einer Patientenverfügung festhalten. Bei der Erstellung wenden sich viele Menschen vertrauensvoll an ihren Hausarzt. Er sollte auf diesem Gebiet fit sein!
Literatur
1.
Zurück zum Zitat BGH, Beschluss vom 17.03.2003, XII 2/03 BGH, Beschluss vom 17.03.2003, XII 2/03
2.
Zurück zum Zitat BGH, Beschluss vom 06.07.2016, XII ZB 61/16 BGH, Beschluss vom 06.07.2016, XII ZB 61/16
3.
Zurück zum Zitat BGH, Beschluss vom 08.02.2017, XII ZB 604/15 BGH, Beschluss vom 08.02.2017, XII ZB 604/15
4.
Zurück zum Zitat Formulierungsvorschlag in: Arbeitspapier der Bundesarztekammer zum Verha.ltnis von Patientenverfu.gung und Organspendeerkla.rung, Deutsches A.rzteblatt 2013, 110 (12), A572 - A574 Formulierungsvorschlag in: Arbeitspapier der Bundesarztekammer zum Verha.ltnis von Patientenverfu.gung und Organspendeerkla.rung, Deutsches A.rzteblatt 2013, 110 (12), A572 - A574
5.
Zurück zum Zitat BGH, Beschluss vom 06.07.2016, XII ZB 61/16 BGH, Beschluss vom 06.07.2016, XII ZB 61/16
Metadaten
Titel
Juristisches Einmaleins
Das müssen Hausärzte für die Beratung zur Patientenverfügung wissen
verfasst von
Kristin Memm
Publikationsdatum
31.05.2019
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Patientenverfügung
Erschienen in
Geriatrie-Report / Ausgabe 2/2019
Print ISSN: 1862-5363
Elektronische ISSN: 2520-8950
DOI
https://doi.org/10.1007/s42090-019-0212-9

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