Zusammenfassung
Geriatrische Patienten definieren sich nicht primär über das Lebensalter („kalendarisches Alter“), sondern über eine charakteristische multifaktorielle Problemkonstellation bei einem gealterten Organismus („biologisches Alter“). Für die gemeinsame Grundlage geriatrischen Handelns in Deutschland haben die beiden wissenschaftlichen Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Geriatrie, Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie) sowie der Bundesverband Geriatrie e.V. (BV Geriatrie) die folgende Definition erarbeitet: Geriatrische Patienten - Geriatrietypische Multimorbidität - und höheres Lebensalter (überwiegend 70 Jahre oder älter) Die geriatrietypische Multimorbidität ist hierbei vorrangig vor dem kalendarischen Alter zu sehen; oder durch Alter 80+: aufgrund der alterstypisch erhöhten Vulnerabilität, z.B. wegen - des Auftretens von Komplikationen und Folgeerkrankungen, - der Gefahr der Chronifizierung sowie - des erhöhten Risikos eines Verlustes der Autonomie mit Verschlechterung des Selbsthilfestatus.