Erschienen in:
01.08.2010 | Schwerpunkt
Der intensivpflichtige Patient mit Lungenembolie oder arteriellem Gefäßnotfall
verfasst von:
Prof. Dr. S.M. Schellong
Erschienen in:
Die Innere Medizin
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Ausgabe 8/2010
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Zusammenfassung
Ein Patient mit akuter Lungenembolie ist nur dann auf der Intensivstation zu versorgen, wenn er kreislaufinstabil oder beatmungspflichtig ist oder wenn er bei erhaltenem Kreislauf Zeichen der schweren rechtsventrikulären Dysfunktion aufweist. Für beide Patientengruppen ist die bettseitige Echokardiographie die entscheidende diagnostische Methode. Therapeutisch ist die wesentliche Entscheidungsfindung die zur Thrombolyse. Sie ist bei Kreislaufinstabilität in der Regel indiziert, bei alleiniger Rechtsherzbelastung nur in Einzelfällen, ohne Rechtsherzbelastung gar nicht.
Ein weiterer Gefäßnotfall ist das komplexe Krankheitsbild der heparininduzierten Thrombozytopenie Typ II, das sowohl arterielle als auch venöse Verschlüsse hervorrufen kann. Die bei Verdacht zu beginnende alternative Antikoagulation muss bei Bestätigung in therapeutischer Dosis fortgesetzt, im viel häufigeren Fall der Nicht-Bestätigung aber zeitgerecht wieder abgesetzt werden. Bezüglich anderer arterieller Verschlüsse (kritische Extremitätenischämie, akrale Läsionen, iatrogene Verletzungen) werden die bei Intensivpflichtigkeit relevanten Vorgehensweisen geschildert.