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Erschienen in: NeuroTransmitter 9/2016

07.09.2016 | Die Verbände informieren_Gesundheitspolitische Nachrichten

MEDIKATIONSPLAN AB OKTOBER 2016 GESETZLICH VORGESEHEN

Der zusätzliche Aufwand ist sinnvoll, muss aber angemessen honoriert werden

verfasst von: gc

Erschienen in: NeuroTransmitter | Ausgabe 9/2016

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Auszug

Gesetzlich Krankenversicherte haben ab Oktober 2016 Anspruch auf einen standardisierten Medikationsplan, wenn sie drei oder mehr Medikamente einnehmen müssen. Laut Gesetzgeber soll der Medikationsplan die Arzneimittelsicherheit erhöhen. Für uns Kassenärzte bedeutet dies einen enormen zusätzlichen Aufwand. Deswegen fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hierfür eine angemessene zusätzliche Vergütung. Sie verhandelt zurzeit mit den Krankenkassen. Die stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dipl.-Med. Regina Feldmann erklärte den hohen Aufwand, der notwendig ist, einen solchen Medikationsplan umfassend und verantwortungsvoll zu erstellen. Denn der Arzt muss auch diejenigen Medikamente erfragen und dokumentieren, die nicht er selbst, sondern andere Ärzte verordnet haben, außerdem nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die sich die Patienten selbst zusätzlich in der Apotheke gekauft haben. Zu allen Medikamenten sollen die Patienten bezüglich Wirkung und Nebenwirkungen sowie Wechselwirkungen aufgeklärt werden. Darüber hinaus ist der Patient über Anwendungshinweise zu den einzelnen Medikamenten zu informieren (z. B. Art der Anwendung, Kombination mit Nahrungsmitteln etc.). Der Arzt muss den Medikationsplan ständig aktualisieren. Der erstausstellende Arzt (dies können auch Krankenhäuser sein) ist zur weiteren Aktualisierung verpflichtet. Auf Wunsch des Versicherten können auch Apotheker, andere Ärzte oder Krankenhäuser den Medikationsplan fortführen. …
Metadaten
Titel
MEDIKATIONSPLAN AB OKTOBER 2016 GESETZLICH VORGESEHEN
Der zusätzliche Aufwand ist sinnvoll, muss aber angemessen honoriert werden
verfasst von
gc
Publikationsdatum
07.09.2016
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
NeuroTransmitter / Ausgabe 9/2016
Print ISSN: 1436-123X
Elektronische ISSN: 2196-6397
DOI
https://doi.org/10.1007/s15016-016-5633-1

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