Erschienen in:
13.04.2018 | Berufspolitisches Forum
Die neue Richtlinie Hämotherapie
verfasst von:
Prof. Dr. E. Strasser
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 5/2018
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Zusammenfassung
Die aktuelle Gesamtnovelle 2017 der Richtlinie Hämotherapie weist einen hohen Bezug zu Gesetzen und Leitlinien auf und erforderte daher eine Neugliederung des Textes. Diese Richtlinie bildet gemäß Transfusionsgesetz den aktuellen Stand des Wissens für die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen zur Anwendung von Blutprodukten ab und stellt daher das zentrale Dokument in der Hämotherapie dar. Bezogen auf die Anwendung der Blutprodukte liegen die besonderen Schwerpunkte in der Gesamtnovelle 2017 in der Aufklärung und Einwilligung von Patienten, der Dokumentationspflicht, auf Unterrichtungs- und Meldepflichten bei Auftreten von Transfusionsreaktionen und in der detaillierten Beschreibung des Qualitätsmanagements, der Qualitätssicherung und den Aufgaben der Verantwortungsträger transfusionsassoziierter Arbeitsprozesse. Überwachung, Erfassung und Bearbeitung von Fehlern sind wichtige Voraussetzung für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess zur kontinuierlichen Optimierung der Patientensicherheit. Patient-Blood-Management (PBM) als Voraussetzung für die effiziente Anwendung von Blutprodukten und der kontrollierte, ökonomische Einsatz von autologen Hämotherapieverfahren (z. B. MAT) stellen Maßnahmen zur Reduktion des Bedarfs an Blutprodukten dar. Alle Fachgesellschaften, die Hämotherapie durchführen und in der ständigen Kommission der Bundesärztekammer (BÄK) an der Überarbeitung der Richtlinie Hämotherapie mitarbeiten, haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Richtlinie für den behandelnden Arzt und das transfundierende Team verständlich bleibt. Zusätzlich sollen die Kernaufgaben in der Hämotherapie klar und eindeutig beschrieben sein.