Erschienen in:
18.09.2017 | Kindesmisshandlung | Originalien
Der Rechtsmediziner im Rahmen der Akutversorgung
Analyse rechtsmedizinischer Konsile in Relation zur Opferstatistik des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt
verfasst von:
G. Pliske, S. Heide, B. Lucas, K. Brandstädter, F. Walcher, S. Kropf, R. Lessig, S. Piatek
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 5/2018
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Zusammenfassung
Hintergrund
In der Akutversorgung stellen sich Patienten vor, die durch fremde Personen geschädigt wurden. Trotz der medizinischen Behandlungsnotwendigkeit sollen auch juristische Konsequenzen berücksichtigt werden. Ziel dieser Arbeit war die Analyse der Konsilanforderungen an das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Halle (Saale) und der Vergleich mit der Opferstatistik des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen-Anhalt.
Material und Methoden
Die Konsilanforderungen der Jahre 2012–2015 wurden hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsverteilung, den Vorstellungsgründen und der Latenz bis zur Konsilanforderung ausgewertet. Anschließend erfolgte ein prozentualer Vergleich mit den Opferstatistiken des LKA Sachsen-Anhalt 2014–2015.
Ergebnisse
Es konnten 536 Fälle mit 55,6 % männlichen und 44,4 % weiblichen Patienten ausgewertet werden. 62,1 % der Patienten waren <18 Jahre alt. 43,5 % aller Konsile wurden durch pädiatrische/kinderchirurgische Kliniken angefordert. Die häufigsten Gründe waren der Verdacht auf körperliche und sexuelle Kindesmisshandlung (50,7 %). Es wurden signifikant mehr Patienten < 18 Jahren vorgestellt als in Relation zur Opferstatistik zu erwarten gewesen wären (p < 0,001). Bei den Erwachsenen wurden signifikant mehr Frauen und weniger Männer vorgestellt, als zu erwarten gewesen wären (p = 0,001). Vorstellungsgründe waren v. a. Rohheitsdelikte (20,4 %) und häusliche Gewalt (10,1 %).
Diskussion
In Relation zur Opferstatistik wurden rechtsmedizinische Konsile nur in geringem Umfang angefordert, wobei v. a. Kinder und Frauen vorgestellt wurden. Die zeitliche Latenz zwischen Tat und Vorstellung betrug einen Tag und mehr. Diese Latenz und der Verzicht auf ein rechtsmedizinisches Konsil können zu Beweismittelverlusten führen.