Zusammenfassung
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Rolle das Lebensalter eines Angeklagten bei der Strafzumessung gegenüber älteren Straftätern spielt und welche Besonderheiten das Rechtssystem dabei kennt. Dabei werden in einem internationalen Vergleich die Unterschiede zwischen den Strafrechtssystemen in Deutschland, Italien sowie in England & Wales dargestellt. Anhand der gesetzlichen Grundlagen und der relevanten Rechtsprechung wird vorgestellt, wie und inwieweit das hohe Alter des Angeklagten eine Auswirkung auf die Bemessung der Strafe hat und warum. Insbesondere wird auf die strafrechtliche Säule „Schuld“ und den Begriff „Wirkung der Strafe“ eingegangen, da in diesen Bereichen Rechtsprechung und Literatur das Thema „hohes Alter“ thematisieren und problematisieren. In der Schlussfolgerung werden auch die Strafzwecke in Betracht genommen und anhand dieser erläutert, welche Strafzumessungsfaktoren im Vordergrund stehen.