Erschienen in:
01.12.2012 | Begutachtung
Die Vinylchloridkrankheit
verfasst von:
Dr. U. Wahl, J. Barth
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Ausgabe 4/2012
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Zusammenfassung
Die Berufskrankheit Nr. 1302 beinhaltet gesundheitliche Folgeschäden durch Vinylchlorid. Bei stattgehabter beruflicher Exposition und typischen Krankheitsmerkmalen ist eine Meldung an den Unfallversicherungsträger erforderlich. Im Bereich der PVC-Herstellung (PVC: Polyvinylchlorid) traten in den 1970er Jahren bei Arbeitern pathologische Veränderungen an Haut, Knochen, Gefäßen, Leber und Blutbild auf. Ursächlich waren schlechte Arbeitsschutzbedingungen aufgrund des Mangels an technischen Sicherheitskonzepten. Mittels apparativer und individueller Sicherheitsmaßnahmen ist heutzutage eine erhöhte Arbeitsplatzkonzentration an Vinylchlorid und seinen Metaboliten in den Industrieländern unwahrscheinlich, und das Erscheinungsbild der Vinylchloridkrankheit ist in den Hintergrund gerückt. In Regionen der ehemaligen industriellen PVC-Herstellung findet man aber auch heute noch Patienten, welche in der Vergangenheit hohen Expositionen ausgesetzt waren und Krankheitsmerkmale aufweisen. Zudem gewinnt die PVC-Herstellung in Schwellenländern an Bedeutung, in welchen Arbeitsschutz und -hygiene nicht immer den notwendigen Standards entsprechen, sodass die Vinylchloridkrankheit auch in Zukunft weiterhin präsent sein wird.