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Erschienen in: Der Deutsche Dermatologe 6/2021

01.06.2021 | Aktuelles in Kürze

Digitaler Impfpass: Keine Verpflichtung zum Nachtrag

verfasst von: Wolfgang Hardt

Erschienen in: Deutsche Dermatologie | Ausgabe 6/2021

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Auszug

BERLIN - Es wird keine Pflicht für Praxisärzte geben, nachträglich Impfungen gegen COVID-19 zu bestätigen - weder im gelben Impfausweis noch für das künftige digitale Impfzertifikat der EU. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag beschlossen. Demnach dürfen auch Apotheker die Impfdokumentation nachtragen. Sowohl Ärzte als auch Apotheker müssen sich dazu aber aktiv bereit erklären. Gleichzeitig müssen sie geeignete Maßnahmen treffen, um das Ausstellen gefälschter Impf- oder Genesenen-Nachweise zu verhindern. Das Gesetz sieht nun auch Strafmaßnahmen vor: Bis zu zwei Jahren Haft, wenn die Nachweise wissentlich falsch ausgestellt werden, bis zu einem Jahr Haft für die Benutzung solcher Fälschungen.
Metadaten
Titel
Digitaler Impfpass: Keine Verpflichtung zum Nachtrag
verfasst von
Wolfgang Hardt
Publikationsdatum
01.06.2021
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Deutsche Dermatologie / Ausgabe 6/2021
Print ISSN: 2731-7692
Elektronische ISSN: 2731-7706
DOI
https://doi.org/10.1007/s15011-021-4639-6

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