BERLIN - Es wird keine Pflicht für Praxisärzte geben, nachträglich Impfungen gegen COVID-19 zu bestätigen - weder im gelben Impfausweis noch für das künftige digitale Impfzertifikat der EU. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag beschlossen. Demnach dürfen auch Apotheker die Impfdokumentation nachtragen. Sowohl Ärzte als auch Apotheker müssen sich dazu aber aktiv bereit erklären. Gleichzeitig müssen sie geeignete Maßnahmen treffen, um das Ausstellen gefälschter Impf- oder Genesenen-Nachweise zu verhindern. Das Gesetz sieht nun auch Strafmaßnahmen vor: Bis zu zwei Jahren Haft, wenn die Nachweise wissentlich falsch ausgestellt werden, bis zu einem Jahr Haft für die Benutzung solcher Fälschungen.
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