Die Zukunft des Operierens im Krankenhaus wird durch die Ambulantisierung und die sektorenübergreifende Angleichung der Finanzierung operativer Leistungen bestimmt. Der Gesetzgeber hat hierfür klare Vorgaben erlassen. Der 144 Seiten umfassende "Koalitionsvertrag 2021-2025 - Mehr Fortschritt wagen" von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschäftigt sich auf mehr als sechs Seiten mit dem wichtigen Thema "Pflege und Gesundheit". Auf Seite 66 beginnt der Abschnitt "Ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung" mit dem Satz: "Um die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen zu fördern, setzen wir zügig für geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRG um." Die Realisierung dieses Vorhabens steht allerdings vor zahlreichen und großen Hürden: Die Krankenhausstrukturen und die Finanzierung medizinischer Leistungen sind nicht an die Möglichkeiten moderner Medizin und die Patientenbedürfnisse angepasst. Die Leistungsvergütung nach Fallpauschalen (DRG) im stationären Sektor ist wesentlich lukrativer als nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) im ambulanten Sektor. Vorhandene Betten werden gefüllt.
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