Erschienen in:
29.09.2018 | EBM | Panorama
Ärzte wie Patienten müssen Voraussetzungen erfüllen
Missverständnisse um die Zweitmeinung
verfasst von:
Peter Schlüter
Erschienen in:
HNO Nachrichten
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Ausgabe 5/2018
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Auszug
_ Viele Patienten fragen in der Praxis nach einer Zweitmeinung. Dies geschieht auch, weil die Krankenkassen bisweilen den Eindruck erwecken, dass die zweite Meinung zu jeder medizinischen Fragestellung eingeholt werden kann. Das trifft aber keineswegs zu. Der Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung ist im Sozialgesetzbuch verankert und definiert. Mit dem Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes 2015 wurde für gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit geschaffen, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Die genauen Regelungen dazu finden sich im § 27b SGB V. Wichtigste Rahmenbedingung ist, dass das Einholen einer Zweitmeinung auf die Durchführung operativer Eingriffe begrenzt ist. In § 27b Abs. 1 heißt es dazu: „Versicherte, bei denen die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird, bei dem insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung seiner Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist“, haben Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. …