Erschienen in:
24.07.2023 | Leitthema
Ein weiterer Eingriff in unsere Freiberuflichkeit – das Bundesgesundheitsministerium ignoriert weiter hartnäckig die Selbstverwaltung
verfasst von:
Prof. Dr. med. Peter J. Goebell
Erschienen in:
Die Urologie
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Ausgabe 8/2023
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Zusammenfassung
Insgesamt wird das deutsche Gesundheitswesen von zahlreichen Akteuren und Institutionen gestaltet. Mit den Landesärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Selbstverwaltung und dem Heilberufsgesetz wird auf Landesebene die Berufsausübung, Standesvertretung und die Berufsgerichtsbarkeit geregelt. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als oberstem Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen kommt eine zentrale Rolle zu. Die Freiberuflichkeit soll ein ungestörtes Arzt-Patienten-Verhältnis garantieren. Weder im Krankenhaus noch in der ambulanten Versorgung lässt sich medizinische Versorgung von wirtschaftlichen Zwängen trennen, doch die grundlegende Bindung medizinischer Versorgung an reine Leistungskataloge muss zu einer Fehlsteuerung führen. Ziel der derzeit auszugestaltenden Krankenhausreformvorschläge des Bundesgesundheitsministeriums ist es, unnötige Klinikschließungen zu vermeiden und flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen sicherzustellen. Das DRG-System („diagnosis-related groups“) hat im Zeitalter der strikten Sektorentrennung von ambulanter und stationärer Versorgung v. a. dazu geführt, dass Leistungen in den stationären Bereich gewandert sind. Aktuell gibt es neben der Krankenhausreform weitere tiefgreifende Eingriffe in die ärztliche Selbstverwaltung, die nicht nur den Arbeitsplatz – egal in welchem Sektor – betreffen, sondern auch Auswirkungen auf den Nachwuchs im Fach Urologie haben werden und die Attraktivität dieses Faches massiv einschränken können. Die volle Weiterbildung kann möglicherweise nach einer Reformierung der Versorgungsstruktur nicht mehr an allen Weiterbildungsstätten angeboten werden.