Erschienen in:
26.10.2016 | Nystatin | Rezepturtipp für die Praxis aus der Praxis
Eindeutige Verordnungen verhindern Missverständnisse
verfasst von:
Dr. A. Schenk
Erschienen in:
Die Dermatologie
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Ausgabe 12/2016
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Auszug
Der Soll-Wirkstoffgehalt eines Rezepturarzneimittels entspricht der auf dem Rezept angegebenen Menge oder Konzentration. Ist der verordnete Stoff keine Arzneibuchsubstanz und darf deshalb nicht verarbeitet werden, muss der Apotheker auf einen anderen Stoff ausweichen. Die der verordneten Angabe äquivalente Menge des tatsächlich eingesetzten Stoffs ist zu errechnen, und die Einwaage ist entsprechend anzupassen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Substanz nur als Salz erhältlich ist, die Wirkstoffmenge jedoch als Base verordnet wird. Werden Wirkstoffe sowohl als Base als auch als Salz in der Therapie verwendet, ist besonders darauf zu achten, dass es nicht zu Verwechslungen kommt. Eine Umrechnung ist auch erforderlich, wenn Rezeptursubstanzen Mindergehalte aufweisen. Rohstoffe enthalten häufig eine bestimmte Menge Wasser, die „herausgerechnet“ werden muss. Bei Stoffen, deren Wirkstärke in Aktivität bzw. Internationalen Einheiten (I.E.) angegeben ist, wird idealerweise nicht Gramm, sondern in I.E. verordnet. …