2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einfluss von Krankenkassen und Krankenversicherern
verfasst von : Hermann Fenger, Ina Holznagel, Bettina Neuroth, Stefan Gesenhues
Erschienen in: Schadensmanagement für Ärzte
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Schadensersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden, die durch Dritte verursacht wurden, gehen gemäß § 116 SGB X auf die gesetzlichen Krankenkassen über. Ebenso erfolgt zugunsten der privaten Krankenversicherer gemäß § 86 VVG ein Übergang von Ersatzansprüchen. Können also ärztliche Behandlungsfehler nachgewiesen werden, durch die – über die Kosten der eigentlichen Behandlung hinaus – zusätzliche Kosten entstanden sind, so besteht diesbezüglich eine Erstattungspflicht seitens des Arztes.