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Transfusionsgesetz

Verfasst von: K. Kleesiek, C. Götting, J. Diekmann, J. Dreier und M. Schmidt
Transfusionsgesetz
Synonym(e)
Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens
Englischer Begriff
transfusion law
Definition
Gesetz, das das Transfusionswesen in Deutschland regelt.
Beschreibung
Das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz, TFG) wurde 1998 verabschiedet und in den Folgejahren umfassend überarbeitet. Es entstand als Reaktion auf die Entdeckung vieler HIV-Infektionen nach Erhalt von Blut oder Blutbestandteilen (sog. Blutskandal 1993) und dient daher dem Zweck, „[…] für eine gesicherte und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zu sorgen […]“ (§ 1 TFG).
Im Gesetz finden sich verschiedene Abschnitte, unter anderem werden im Abschnitt „Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen“ die Anforderungen an Spendeeinrichtungen und Blutspender festgelegt, in den weiteren Kapiteln werden qualitätssichernden Maßnahmen für die „Anwendung von Blutprodukten“ geregelt, das Verfahren der „Rückverfolgung“ definiert sowie das „Meldewesen“ koordiniert. Darüber hinaus werden „Sachverständige“ als Expertenkommission bestimmt (Arbeitskreis Blut), und die „Pflichten der Behörden“ und „Sondervorschriften“ festgelegt. Abschließend werden die „zuständigen Bundesoberbehörden“ definiert (Paul-Ehrlich-Institut, Robert Koch-Institut für epidemiologische Fragestellungen, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information) sowie „Straf- und Bußgeldvorschriften“ festgelegt.