Erschienen in:
25.06.2019 | Epilepsie | Recht und Epilepsie
Aktualisierte Richtlinien zur Verbeamtung von Menschen mit Epilepsie der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie
verfasst von:
Dr. med. Günter Krämer, Thomas Mayer, Ina-Marei Strate-Schneider, Ralf François, Ingrid Coban, Rupprecht Thorbecke
Erschienen in:
Clinical Epileptology
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Ausgabe 3/2019
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Zusammenfassung
Die erstmals 1967 publizierten „Richtlinien für die Aufnahme von Anfallskranken in den Beamtenstand“ sind sowohl in medizinischer als auch juristischer Hinsicht nicht mehr zeitgemäß und mussten aktualisiert werden. Eine Epilepsie ist in aller Regel keine Erkrankung mehr, die einer Verbeamtung entgegensteht, und eine Beurteilung sollte die heute zur Verfügung stehenden differenzierten Prognosemöglichkeiten nutzen und eine aussagekräftige Stellungnahme des behandelnden Facharztes einholen, bei speziellen Fragestellungen ein Fachgutachten. Ausnahmsweise können dazu auch neuropsychologische, psychiatrische und erwerbs- und berufsprognostische Untersuchungen erforderlich sein. Die Einsatzmöglichkeiten von verbeamteten Menschen mit Epilepsie, einschließlich des Schuldienstes, richten sich nach den Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die durch das Bundessozialgericht 2006 als der alleinige bei beruflichen Entscheidungen für Menschen mit Epilepsie anzuwendende Maßstab festgelegt wurden.