01.12.2017 | Aktuelles in Kürze
Erste Komponenten zur Praxisanbindung zugelassen
Erschienen in: Deutsche Dermatologie | Ausgabe 12/2017
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BERLIN — Für die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur hat die „gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte“ die ersten Komponenten zugelassen. Nach der vom Gesetzgeber beschlossenen Fristverlängerung sollen alle Praxen bis Ende 2018 mit der neuen Technik ausgestattet sein. Ab 1. Januar 2019 ist das Versichertenstammdatenmanagement Pflicht. Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur benötigen Praxen einen Konnektor, ein E-Health-Kartenterminal, einen VPN-Zugangsdienst und einen Praxisausweis. Außerdem muss das Praxisverwaltungssystem angepasst werden. Nach Angaben der gematik haben das Zulassungsverfahren als erste erfolgreich durchlaufen:-
der Konnektor „KoCoBox MED+“ des Unternehmens KoCo Connector,
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das E-Health-Kartenterminal „ORGA 6141 online“ des Unternehmens Ingenico Healthcare,
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der VPN-Zugangsdienst des Unternehmens CompuGroup Medical Deutschland und
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die Bundesdruckerei als Anbieter von elektronischen Praxisausweisen.