Erschienen in:
01.07.2013 | Bekanntmachungen - Amtliche Mitteilungen
Falldefinitionen zur Übermittlung von Erkrankungs- und Todesfällen sowie von Erregernachweisen von Mumps, Pertussis, Röteln und Varizellen
Bekanntmachung des Robert Koch-Instituts
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
|
Ausgabe 7/2013
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Die Liste der meldepflichtigen Krankheiten nach § 6(1) Nr. 1 IfSG wurde mit Wirkung vom 29. März 2013 um Erkrankungs-, Verdachts- und Todesfälle von Mumps, Pertussis, Röteln und Varizellen erweitert. Gleichzeitig wurden der direkte oder indirekte Nachweis von Mumpsvirus, Bordetella pertussis, Bordetella parapertussis, Rötelnvirus und Varicella-Zoster-Virus in die Liste der meldepflichtigen Erregernachweise nach § 7(1) Nr. 1 IfSG aufgenommen. Die nichtnamentliche Meldung der konnatalen Röteln nach § 7(3) entfällt [
1]. …