Erschienen in:
01.12.2005 | Leitthema
Flächendeckende Qualitätssicherung der Radioonkologie in Deutschland
verfasst von:
Prof. Dr. F. Kamprad, J. Richter
Erschienen in:
Die Onkologie
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Ausgabe 12/2005
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Zusammenfassung
Europäische Empfehlungen und deutsche nationale Gesetzgebung bilden die Basis zur Gründung von Institutionen zur Qualitätssicherung (Ärztliche Stellen) in den einzelnen Bundesländern. Seit 2003 wurden die ersten Kommissionen gegründet; der Entwicklungsstand in den einzelnen Bundesländern ist zurzeit noch uneinheitlich.
Strahlenschutz umfasst technische Aspekte, darüber hinaus aber den ganzen Prozess des therapeutischen Ablaufs: Indikation, Simulation, Verifikation, Dosisberechnung und Dosisapplikation, umfassende Dokumentation und Kontrolle des Therapieergebnisses einschließlich unerwünschter Therapiefolgen an Normalgeweben. Alle strahlentherapeutischen Einrichtungen werden besucht und ihre Arbeitsmethoden analysiert. Bei festgestellten Mängeln werden diese durch die Kommission benannt und die Institution mit der Behebung der Fehler beauflagt. Auf diese Weise sind die Ärztlichen Stellen wertvolle und effiziente Instrumente zur Einhaltung von Strahlensicherheit und zusätzlich zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung des Therapieprozesses. Die Zusammenarbeit zwischen den Kommissionen und den überprüften strahlentherapeutischen Institutionen ist ausgezeichnet.