Erschienen in:
01.01.2006 | Originalien
Frontzahntraumata als Gegenstand von Gutachten
verfasst von:
Dr. Dr. J. Handschel, D. Schmidt-Hasemann, R. A. Depprich, M. Ommerborn, U. Meyer, N. R. Kübler, L. Figgener
Erschienen in:
Oral and Maxillofacial Surgery
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Ausgabe 1/2006
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Zusammenfassung
Fragestellung
Traumatisierte Patienten stellen einen bedeutenden Anteil des Behandlungsspektrums von Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen, Oralchirurgen und auch Zahnärzten dar. Die Frontzähne sind dabei häufig betroffen. Konsekutive rechtliche Auseinandersetzungen werfen die Frage nach der Bedeutung von Frontzahntraumata bei Gutachten und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Erstbehandler auf.
Material und Methode
Insgesamt 398 Gutachten aus den Jahren 1999–2003 wurden retrospektiv ausgewertet. Darüber hinaus wurde eine Onlinerecherche durchgeführt, um Urteile mit dem Gegenstand Frontzahntrauma zu eruieren.
Ergebnisse
In 97 (24,4%) Gutachten waren Verletzungen der Frontzähne Gegenstand der Fragestellung. Hauptursache für die Verletzungen waren mit 35% Verkehrsunfälle, gefolgt von Rohheitsdelikten. Knapp ein Drittel der Gutachten wurden von Unfallversicherungen in Auftrag gegeben. Das gerichtlich zuerkannte Schmerzensgeld je Zahnverlust lag zwischen 1500 und 2000 EUR.
Schlussfolgerung
Verletzungen der Frontzähne stellen bei Gutachten einen beträchtlichen Anteil dar und sind auch hinsichtlich Schmerzensgeldforderungen relevant. Daher ergeben sich für den Erstbehandler hinsichtlich eines späteren Rechtsstreites hohe Anforderungen an die Befunddokumentation.